ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Z-Zero MANGAAT GmbH
1. ANWENDUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") der Z-Zero MANGAAT GmbH, FN 634484 s, Mariahilfer Straße 84, 1070 Wien ("Z-ZERO") gelten für den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen über die Lieferung von Waren, die Z-ZERO mit Kunden (der "KUNDE" bzw. die "KUNDEN") in den österreichischen Filialen abschließt. Soweit diese AGB im Folgenden nichts Abweichendes festlegen, gelten die einzelnen Bestimmungen dieser AGB für den KUNDEN ungeachtet dessen, ob der KUNDE Unternehmer oder Verbraucher ist.
1.2 Allfällige Vertragsbedingungen vom KUNDEN, die von diesen AGB abweichende Regelungen vorsehen, gelten für Verträge zwischen Z-ZERO und dem KUNDEN nur, wenn Z-ZERO dem ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.3 Ergänzungen zu diesen AGB sind zwischen dem KUNDEN und Z-ZERO nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden, wobei die Textform dem Schriftlichkeitsgebot genügt.
1.4 Maßgeblich für einen zwischen Z-ZERO und dem KUNDEN geschlossenen Vertrag ist jene Fassung der AGB, die im Zeitpunkt des Kaufs durch den KUNDEN gelten und in der jeweiligen Filiale der Z-ZERO ausgehängt sind. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website unter https://manga-mafia.de/agbat abrufbar.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die Warenbeschreibungen stellen kein verbindliches Angebot seitens Z-ZERO dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den KUNDEN. Der Vertrag kommt mit vollständiger Bezahlung durch den KUNDEN zustande.
2.2 Der Vertragsabschluss zwischen dem KUNDEN und Z-ZERO erfolgt in den Filialen der Z-ZERO. Diese AGB gelten gleichermaßen, wenn Z-ZERO einen Stand bei einer Messe betreibt (dieser gilt als unbeweglicher Geschäftsraum gemäß § 3 Z 3 FAGG).
2.3 Der Umtausch ist ausgeschlossen.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die jeweiligen Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise inklusive anfallender Nebenkosten, allfälliger Abgaben und gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.3 Sofern keine anderslautenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der vereinbarte Betrag sofort nach Vertragsabschluss fällig. Zahlungen haben ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich über die von Z-ZERO zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu erfolgen.
4. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
4.2 Z-ZERO haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Auch der Ersatz von mittelbaren Schäden, (Mangel-)Folgeschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinnen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
4.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Abschnitt 4.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. GESCHENKGUTSCHEINE
5.1 Geschenkgutscheine können ausschließlich in den österreichischen Filialen der Z-ZERO erworben und eingelöst werden.
5.2 Geschenkgutscheine sind 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Gutscheinausstellung einzulösen. Nach Ablauf dieser 3 Jahre ist binnen 2 weiteren Jahren eine Erstattung des Gutscheinbetrags bzw. des Restguthabens möglich. Insgesamt ergibt sich damit eine Frist von maximal 6 Jahren, innerhalb der die Leistungen mit dem Gutschein abgerufen werden können.
5.3 Vorbehaltlich der Bestimmung in Abschnitt 5.2 ist die Barablöse von Geschenkgutscheinen ausgeschlossen.
5.4 Geschenkgutscheine können nur durch Vorlage desselben und vor Abschluss des Bezahlvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Bei Verlust oder Diebstahl kann das Guthaben leider nicht ersetzt werden.
5.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
5.6 Übersteigt der Wert des Geschenkgutscheins den Kaufpreis, verbleibt der Geschenkgutschein in der Höhe des saldierten Betrags aufrecht.
5.7 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung des Kaufs nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
6. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
6.1 Sollten bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, beeinträchtigt das die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen AGB-Bestimmungen nicht. Gleiches gilt, soweit sich das Vorhandensein einer Regelungslücke in diesen AGB herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung bzw. anstelle einer Regelungslücke vereinbaren Z-ZERO und der Unternehmer eine angemessene Bestimmung, die soweit rechtlich möglich dem am nächsten kommt, was beide Vertragsparteien als vertragliche Regelung vereinbart hätten, sofern sie von der Unwirksamkeit bzw. Undurchsetzbarkeit oder der Regelungslücke rechtzeitig Kenntnis erlangt hätten.
6.2 Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien und sämtliche daraus resultierende Forderungen können von keiner Vertragspartei ohne vorherige Zustimmung der anderen Vertragspartei abgetreten oder übertragen werden.
6.3 Das Vertragsverhältnis zwischen Z-ZERO und dem KUNDEN unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
6.4 Bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften sowie bei Verbrauchergeschäften, bei denen der Verbraucher zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat noch im Inland beschäftigt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB das für 1070 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht. Ist der KUNDE Unternehmer, gilt die ausschließliche Gerichtsstandswahl jedenfalls.